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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 11.12.2019

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Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, die die OurMuesli GmbH gegenüber Kunden erbringt. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

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Preis

Alle unsere Preise gelten zum Zeitpunkt der Bestellung und sind ohne Umsatzsteuer, außer es wurde etwas Anderes vermerkt. Sonderrabatte werden nur bei bestimmten Voraussetzungen schriftlich gewährt. Allgemein gültige Rabatte werden im nächsten Absatz erläutert. Durch die Erscheinung eines neuen Kataloges bzw. einer neuen Preisliste erlischt automatisch die Gültigkeit des vorherigen Preises.

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Zahlungsbedingungen & Rabatte

Standardmäßig muss binnen 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden. Bei einer Zahlung binnen 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Stehen auf einer Rechnung andere Konditionen, so haben diese Vorrang.Falls nicht in der angegebenen Frist gezahlt wird, erhält der Schuldner eine erste Mahnung, wobei Mahnspesen in Höhe von €10 zu bezahlen sind. Falls abermals die Zahlung nicht im vorgegebenen Zeitraum eintrifft, so erhält der Schuldner mit der zweiten Mahnung Verzugszinsen von 5% des Rechnungsbetrags vorgeschrieben und ein Gerichtsverfahren eingeleitet.Wir bieten einen Mengenrabatt an. Dessen Höhe richtet sich nach der bestellten Menge, gemessen an der Anzahl von Packungen pro Produkt. Rabatte werden für jedes Produkt einzeln verrechnet und werden nicht auf den gesamten Bestellwert übertragen. Als Grundlage dient folgendes Schema:

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ab 5 Packungen
5%

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ab 10 Packungen
10%

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ab 20 Packungen
15%

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Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens oder einer Verletzung rechtlicher Bestimmungen, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 20 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 80% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Sonderregelungen können nur von Geschäftsführern genehmigt werden.

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Mahn- & Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

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Erfüllungsort/Versand

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens
Wenn nicht anders vereinbart wird, gilt die Ware als „frei Haus“ verkauft. Bei Lieferverzug ist dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Auch in Fällen von höherer Gewalt, das sind Krieg, Aufstand, Brand, Embargo, Arbeitskonflikte und sonstige, vom Parteiwillen unabhängige Umstände, hat der Verkäufer für die Lieferung eine angemessene Nachfrist. Es obliegt dem Käufer, bei einem Verlust oder einer Beschädigung der Ware am Transportweg beim transportführenden Organ unverzüglich zu reklamieren.

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Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang.

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Rechtswahl & Gerichtsstand

Es gilt das Österreichische Recht. Zahlbar und klagbar in Linz.

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Schlussklausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so werden die anderen Bestimmungen, sowie das zugrundeliegende Rechtsverhältnis, dadurch nicht berührt.

AGB
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